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 | bayernhafen Nürnberg und bayernhafen Roth : Schiffsverkehr : Informationen für Schiffsführer |  |
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- Hinweis:
Titel: Einschränkung der Hafeneinfahrt bayernhafen Nürnberg durch Untiefen Wasserstraße: Main-Donau-Kanal (MDK) km von: 71,918 km bis: 72,152 Einschränkung:verfügbare Fahrwasserbreite Südseite 10m, Nordseite 15m
- Festmachen von Fahrzeugen im nördlichen Bereich des Hafenbeckens 1
(01.11.2009 - 01.04.2010) Entgegen unserer Hafenordnung (siehe § 4.03 Festmachen von Fahrzeugen) müssen die Fahrzeuge zum Schutze der Uferböschung und des Bootshauses mit Bug in Richtung Bootshaus im nördlichem Bereich des Hafenbeckens 1 festgemacht werden.
- Die Schiffsanmeldung erfolgt auf dem UKW-Kanal 11
- Das Liegegeld für die Benutzung der Häfen Nürnberg und Roth beträgt für jede angefangene Zeiteinheit von 30 Kalendertagen pro Tonne Tragfähigkeit € 0,05/t zzgl. MWSt.
- Trinkwasser ist an einer Zapfsäule am Süd-Ende von
Kai 3 erhältlich. Als Entgelt werden € 1,00 berechnet.
- Strom-Abnahme ist an Kai 1, 2, 3 und 8 möglich.
Preise je angefangener Kalendertag: 230 V: € 6,00 400 V: € 10,00
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Entsorgung Bei der Hafenmeisterei erhalten Sie für Ihren Schiffsabfall kostenlose Müllsäcke. Bitte stellen Sie die zugebundenen Säcke auf den Kaistraßen ab. Der Hafenansiedler, bei dem Sie laden oder löschen, sorgt für den Abtransport. Das Abspritzen und Reinigen der Schiffe ist in den bayernhafen Nürnberg und Roth verboten. Sind gefährliche Gegenstände in das Hafengewässer geraten, verständigen Sie bitte unverzüglich die Hafenmeisterei und Wasserschutzpolizei. Seite 1/1 | |  |  |  |
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